1. Rücksicht
auf die anderen
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Jeder Schifahrer, Snowboarder....
muß sich stets so verhalten, dass er keinen anderen
gefährdet oder schädigt.
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2. Beherrschung
der Geschwindigkeit und der Fahrweise
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Jeder Skifahrer muß auf
Sicht fahren. Er muß seine Geschwindigkeit und
seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-,
Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der
Verkehrsdichte anpassen.
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3. Wahl
der Fahrspur
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Der von hinten kommende Skifahrer
muß seine Fahrspur so wählen, dass er vor
ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
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4. Überholen
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Überholt werden darf von
oben oder unten, von rechts oder links, aber immer
nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer
für alle seine Bewegungen genügend Raum läßt.
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5. Einfahren
und Anfahren
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Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt
einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will,
muß sich nach oben und unten vergewissern, dass
er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
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6. Anhalten
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Jeder Skifahrer muß es vermeiden,
sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen
Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter
Skifahrer muß eine solche Stelle so schnell wie
möglich freimachen.
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7. Aufstieg
und Abfahrt
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Ein Skifahrer, der aufsteigt oder
zu Fuß absteigt, muß den Rand der Abfahrtsstrecke
benutzen.
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8. Beachten
der Zeichen
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Jeder Skifahrer muß die
Markierung und die Signalisation beachten.
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9.Verhalten
bei Unfällen
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Bei Unfällen ist jeder zur
Hilfeleistung verpflichtet.
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10. Ausweispflicht
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Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder
Beteiligte, ob verantwortlich oder nicht, muß im
Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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